Freitag 10.Oktober
BeJazz Saisonstart 2025/26
Bild: foto-graf.ch
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Corona-Schutzmassnahmen per 17.2.22 aufgehoben

Der Bundesrat hat am 16.2.22 beschlossen, die für Kulturveranstaltungen geltenden Schutzmassnahmen per 17.2.22 komplett aufzuheben. Es bleiben einzig die Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation im Infektionsfall bestehen. Für unsere Konzerte heisst dies: Ab dem 17.2.22 entfällt die Zertifikats-, die Masken- sowie die Sitzend-Konsumationspflicht.

Freiwillige individuelle Schutzmassnahmen

Wem das zu schnell geht, dem empfehlen wir folgende individuelle Schutzmöglichkeiten:

·     Freiwilliges Maskentragen

·     Periphere Sitzplatzwahl

Im BeJazz Club ist es beinahe immer möglich, sich mit genügend «Luft» etwas abseits des Publikum-Pulks zu setzen. Bis auf Weiteres nutzen wir die Gäste-Kapazität des BeJazz Clubs freiwillig nicht voll aus. Zudem geben wir auf Anfrage per E-Mail an info@bejazz.ch gerne bekannt, ob für ein bestimmtes Konzert eher viel oder wenig Publikum zu erwarten ist.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Wir erwarten von unserem Publikum, dass es auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse verschiedener Leute Rücksicht nimmt. Danke, dass Sie Ihr Gegenüber die erwünschte Distanz bestimmen lassen.

Disclaimer

Die Vorgaben zu den Corona-Schutzmassnahmen können von den Behörden nach wie vor jederzeit geändert werden. Wir empfehlen daher weiterhin, für aktuelle Infos sicherheitshalber am Konzerttag nochmals diese Website zu konsultieren.

Weiter gilt ausserdem: Wir bitten Sie vom Konzertbesuch abzusehen, wenn Sie sich krank fühlen. Durch enge Kontakte mit anderen Personen besteht trotz einer allfälligen Impfung/Genesung ein Restrisiko, sich mit Covid-19 anzustecken.

Weitere Auskünfte zu Covid-19 erteilt: .